Unsere aktuellen Termine (2025): 03.-04.05.2025; 05.-06.07.2025; 14.09.2025; 20.09.2025; 04.-05.10.2025
Außerhalb der Veranstaltungen:
vom 19.04.2025 bis 25.10.2025 samstags von 10:00-17:00 Uhr.Weitere Informationen gibt es
hier.
03.-04.05.2025: Saisoneröffnung
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Anhang 23
DV 947/300, § 38
Anleitung für die Behandlung von Reservelokomotiven
- Allgemeines
Zu unterscheiden sind
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MfV-Reserven, über die das MfV, Hv der Maschinenwirtschaft der DR |
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Rbd-Reserven, über die die Rbd, Verw. der Maschinenwirtschaft, |
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Bw-Reserven, über die der Vorsteher der Dienststelle verfügt. |
Die Abstellzeiten der Reservelok dürfen 3 Monate nicht überschreiten.
- Bedingungen für das Abstellen der Lok
- MfV- und Rbd-Reserve
Nach Ablauf der Abstellzeit muss der technische Zustand der Lok die Laufzeit bis zur nächsten planmäßigen Untersuchung oder Ausbesserung gewährleisten.
Die Mindestlaufzeit nach der Abstellzeit soll 6 Monate betragen.
Radreifendicken mindestens 45 mm.
Abnutzung der Radreifen in der Laufkreisebene:
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MfV-Reserve |
Rbd-Reserve |
Lokradreifen höchstens |
l mm |
3 mm |
Tenderradreifen höchstens |
2 mm |
4 mm |
- Bw-Reserve
Der technische Zustand der Lok muss eine kurzfristige volle Betriebsfähigkeit gewährleisten.
Für die abgestellten Reservelok ist der Tu-Gruppenleiter verantwortlich.
- Maßnahmen für die Abstellung von MfV- und Rbd-Reservelok
- Verantwortungsbereich Tb
Der Tb-Gruppenleiter hat die beabsichtigte Abstellung einer Lok vor Antritt der letzten Fahrt der Lokdienstleitung, dem Lokpersonal und dem Tu-Gruppenleiter mitzuteilen.
Vor der Abstellung ist während des letzten Teiles der Fahrt (etwa 30 km im Zugdienst oder vier Stunden im Rangierdienst) volle Förderleistung aller Schmierpressen einzustellen. Ist die Einstellung der vollen Förderleistung bei Schmierpressen der Luft- und Speisepumpe nicht möglich (Bauart der Schmierpresse, elektrische Fahrleitung usw.), sind diese mit etwa 100 Umdrehungen nach der letzten Fahrt bei arbeitender Pumpe durchzukurbeln. Der Ölaustritt ist nach der Fahrt an den Prüfstellen aller Ölsperren zu kontrollieren.
Nach der Fahrt Betriebsvorräte nicht ergänzen. Lok zum Auswaschen abrüsten. Sandkästen entleeren. Knallkapseln sind vom Lokführer abzugeben.
Bei sämtlichen Schmiergefäßen Dochte auswaschen und im Werkzeugkasten ablegen.
Vollreinigung durchführen.
- Verantwortungsbereich Tu
Der Tu-Gruppenleiter ist für die Durchführung des Standprüfverfahrens verantwortlich. Lok und Tender sind in allen Teilen gründlich zu untersuchen. Schäden und Mängel sind zu beseitigen.
Lokkessel und Tender sorgfältig auswaschen, etwaige Wasseransammlungen beseitigen (besonders Überhitzereinheiten beachten, siehe § 12, Abs. 4 DV 947/300).
Über der Feuertür Schild "Kessel ohne Wasser" anbringen. Es ist stets eine Schieberuntersuchung durchzuführen.
Schieberbuchsen sind zu graphitieren.
Mischvorwärmer, Heiz- und Rauchrohre, Funkenfänger, Rauchkammer, Feuerbüchse, Rost und Aschkasten einwandfrei reinigen.
Rauchkammer innen, Aschekasten innen sowie außen mit Konservierungsmittel behandeln.
Alle blanken Teile mit Konservierungsmittel gegen Rost schützen. Triebwerks- und Steuerungsteile sowie die freien Teile der Achsschenkel mit Konservierungsmittel behandeln, ebenso Achslagergleitplatten und Drehzapfen.
Bremse, Federung und Ausgleich gut durchölen.
Lok nach "Anleitung zur Verhütung von Frostschäden an warm oder kalt abgestellten Lok" entwässern.
Kesselsicherheitsventile und Lichtmaschine durch Verkleidung gegen Eindringen von Nässe schützen.
Regler, Rauchkammertür. Feuertür, Aschkastenklappen, Schiebefenster und Schutzvorhänge schließen. Schornstein abdecken, Handbremse anziehen.
Lok ist als MfV- bzw. Rbd-Reserve mittels Schild mit folgendem Text zu kennzeichnen: "MfV- bzw. Rbd-Reserve - Entnahme von Teilen verboten".