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Unsere aktuellen Termine (2025): 03.-04.05.2025; 05.-06.07.2025; 14.09.2025; 20.09.2025; 04.-05.10.2025
Außerhalb der Veranstaltungen: vom 19.04.2025 bis 25.10.2025 samstags von 10:00-17:00 Uhr.
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03.-04.05.2025: Saisoneröffnung


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Anhang 12
DV 947/300, §§ 7 u. 8

Anleitung für das Stemmen der Nähte an Lokomotiv-Dampfkesseln

  1. Alle Nähte des Kessels und der Feuerbüchse sind, wenn sie gedichtet werden müssen, nur mit Hohlstemmern zu bearbeiten. Ausgenommen werden hiervon nur die für Hohlstemmer unzugänglichen Stellen und die Stemmkanten der aufgenieteten Untersätze. Die Letzteren dürfen nur ganz leicht mit einem Flachstemmer nachgestemmt werden, da sich sonst wegen der großen Nietteilung der Baustoff vom Unterblech abhebt.
    Das obere Blech muss voll auf dem unteren Blech, aufliegen.

  2. Vorbereitung der Stemmnaht:
    Die Abschrägung einer Stemmkante soll 15 bis 20° betragen.

  3. Ausführung der Hohlnaht:
    a) Mit dem Stemmer A ist zuerst schrittweise eine Führungsbahn zu ziehen. Der Stemmer soll hierbei in einem Winkel von 20 bis 25° zum Unterblech gehalten werden (s. Bild 1).
    b) Der Baustoff wird sodann mit demselben Stemmer schräg von oben an das Unterblech herangestemmt. Der Stemmer soll hierbei in einem Winkel von 40 bis 45° gehalten werden, (s. Bild 2).

  4. Handhabung des Stemmers:
    Der Stemmer ist so zu führen, dass sich am Auslauf der Hohlkehle möglichst kein Grat bildet.
    Ein übermäßiges Stemmen verursacht leicht - insbesondere beim Kupfer - ein Abheben des oberen Bleches von dem unteren. Hierdurch wird die Dichtigkeit der Naht herabgesetzt.

  5. Nachdichten alter Hohlnähte:
    Undicht gewordene Hohlnähte sind mit dem Stemmer B nachzustemmen. Ist die Stemmkante abgezehrt, so muss vor dem Stemmen an der oberen Kante ein Streifen abgemeißelt werden. Hierzu ist der Meißel C zu verwenden. Der Stemmer soll hierbei in einem Winkel von 40 bis 45° gehalten werden, (s. Bild 3).

  6. Hohlnähte an schlecht zugänglichen Stellen:
    Schlecht zugängliche oder schwierig zu stemmende Stellen, z. B. Überlappungen an den Bodenringen, Ausschärfungen der Laschen usw., sind mit dem Stemmer B zu stemmen.

  7. Behandlung des Grates:
    Der an der Stemmkante am oberen Blech etwa entstandene Grat darf bei Hohlnähten an Stahl nicht entfernt werden, damit keine Beschädigung des Unterbleches eintritt.

  8. Ausbildung der Handwerker:
    Damit in der Unterhaltungsstelle Undichtigkeiten an Lokomotivkesseln sachgemäß beseitigt werden können, sind geeignete Beschäftigte für die Durchführung dieses Arbeitsverfahrens in den Raw auszubilden. Nur ausgebildete Kräfte dürfen diese Arbeiten ausführen.