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Unsere aktuellen Termine (2025): 03.-04.05.2025; 05.-06.07.2025; 14.09.2025; 20.09.2025; 04.-05.10.2025
Außerhalb der Veranstaltungen: vom 19.04.2025 bis 25.10.2025 samstags von 10:00-17:00 Uhr.
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03.-04.05.2025: Saisoneröffnung


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Anhang 4
DV 947/300, § 3

Feststellen der Mängel bei unzureichender Dampfentwicklung oder zu hohem Kohleverbrauch

  1. Ablagerungen von Ruß, Schlacken und Kesselstein
    1. Alle Rauch- und Heizrohre müssen frei von Flugasche sein.
    2. Schlackennester an den Feuerbüchswänden und der Decke sind zu entfernen. Besonders ist auf die Muttern der Deckenstehbolzen und die Heiz- und Rauchrohrenden in der Feuerbüchsrohrwand zu achten.
    3. Zwischen den Heiz- und Rauchrohren dürfen keine größeren Mengen von Kesselstein vorhanden sein. Bei größeren Ablagerungen sind einige Heiz- und Rauchrohre auszubauen. Der Langkessel ist gründlich auszuwaschen.
  2. Ungenügende Regelung der Luftzufuhr durch den Aschkasten
    1. Durch Ascheablagerungen, besonders auf den seitlichen Schrägflächen des Aschkastens, darf der Luftdurchgang zu den seitlichen Rostspalten nicht behindert werden.
    2. Die Luftklappen müssen leicht drehbar sein und sich vollkommen öffnen und schließen lassen.
  3. Ungenügender Unterdruck in der Rauchkammer ist zurückzuführen auf:
    1. undichte Rauchkammertür,
    2. schlecht anliegende Passbleche, undichte Rohrdurchführungen,
    3. zugesetzte Funkenfänger,
    4. Undichtheiten an den dampfführenden Teilen, Verminderung des Unterdruckes und damit der Dampfentwicklung,
    5. Mängel an Schornstein und Blasrohr
  4. Mangelhafter Saugabzug des Hilfsbläsers
    1. Die Mitte des ringförmigen Hilfsbläsers muss mit der des Blasrohres übereinstimmen und die Oberkante des Hilfsbläsers in der Ebene der Blasrohroberkante liegen. Der Hilfsbläser wirkt ungenügend, wenn die Dampfaustrittslöcher durch Abnutzung zu groß geworden sind. Die Summe der Fläche aller Dampfaustrittsbohrungen muss kleiner sein als die Querschnittsfläche der Dampfleitung zum Hilfsbläser. Trifft das nicht zu, ist der Bläserring auszuwechseln, oder die alten Dampfaustrittsöffnungen sind durch Schweißen zu schließen und mit neuen Bohrungen zu versehen.
    2. Nach Anstellen des Hilfsbläsers ist die Dampfdichtheit des Dampfzuführungsrohres und die gleichmäßig verteilte Blaswirkung des Hilfsbläsers durch Beobachtung des Dampfaustrittes aus dem Schornstein zu prüfen.
  5. Mängel an Schornstein und Blasrohr
    1. Der freie Durchgang des Blasrohres darf nicht durch Verkrustung verengt sein.
    2. Die Abmessungen des Blasrohres und seine Lage zum Schornstein sind mit DV 946/012 sowie dem energietechnischen Messblatt zu vergleichen und, wenn nötig, zu berichtigen.
  6. Ungenügende Vorwärmung des Speisewassers
  7. Fehler in den Abmessungen oder in der Einstellung der Steuerung (Anh. 5)
    1. Fehler machen sich meist schon durch ungleichmäßige Auspuffschläge bemerkbar.
    2. Prüfung der Steuerung nach Arbeitsanweisung.
  8. Mangelhafte oder fehlende Isolierung der Dampfzylinder, der dampf- und wasserführenden Rohre und des Kessels.
  9. Undichtheiten an Schieber und Kolben (Anh. 6)
    1. Verschleiß der Schieber- und Kolbenringe.
    2. Undichte Schieberbuchsen und -körper sowie Druckausgleicher.
    3. Veränderung des schädlichen Raumes.