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Unsere aktuellen Termine (2025): 03.-04.05.2025; 05.-06.07.2025; 14.09.2025; 20.09.2025; 04.-05.10.2025
Außerhalb der Veranstaltungen: vom 19.04.2025 bis 25.10.2025 samstags von 10:00-17:00 Uhr.
Weitere Informationen gibt es hier.
03.-04.05.2025: Saisoneröffnung


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(2) Alle Gummischläuche zwischen Lokomotive und Tender dürfen keine Wassersäcke bilden, nicht scheuern, geknickt oder verdreht sein. Sie müssen gegen herabtropfendes Öl geschützt werden. Die vorgesehenen Aufhängungen müssen wirksam sein.
 

§ 21

Dreh- und Lenkgestelle

 
Dreh- und Lenkgestelle sowie Einstellachsen sind fristgemäß zu besichtigen. Dabei sind die Drehzapfen und alle Muttern der Schraubverbindungen auf festen Sitz, die Schmierleitungen auf freien Durchgang und richtige Lage, die gesamte Rückstellvorrichtung auf mittige Stellung und zulässige Spiele zu untersuchen. Bei Abweichungen vom normalen Anlauf sind die Ursachen zu ermitteln. Können die Mängel nicht beseitigt werden, ist die Lokomotive dem Raw zuzuführen.
Bei Drehgestellen sind vorstehende Arbeiten im eingebauten Zustand, nach vorheriger Reinigung, auszuführen. Dabei ist besonders bei den Lokomotivdrehgestellen auf die Nietverbindungen an den Federträgerstützen und bei den übrigen Drehgestellen auf Anbrüche an Querverbindungen zu achten.
Das Krauß-Helmholtz-Lenkgestell muss wegen seiner Besonderheit entlastet werden. Nach gründlicher Reinigung ist der gesamte Rahmen auf Anbrüche und Abzehrungen sowie auf ordnungsgemäßen Zustand der Schraub-, Niet- und Schweißverbindungen zu prüfen. Alle Verschleißteile (Federstütze mit Führung, Druckstück und Druckplatte, Drehzapfenlager, Gleitbacken am Drehzapfenlager. Drehzapfenlagerbuchse, Druckbolzen mit Führungsbuchse und Deichsellager) erfordern eine gründliche Prüfung und ggf. eine Aufarbeitung.
Bei der Rückstellvorrichtung mit Schraubenfeder müssen die Druckstangen bei gerader Stellung der Lokomotive am Druckstangenlager anliegen. Gebrochene Schraubenfedern dürfen nur bei Verwendung von geeigneten Vorrichtungen ausgewechselt werden. Sind Druckstangen verbogen, ist mit dem Festsitzen der Federteller zu rechnen, sie sind im eingebauten Zustand gangbar herzustellen.
Bei Rückstellvorrichtungen mit Blattfedern sind die Muttern der Federspannschrauben auf festen Sitz zu prüfen. Die Pfeilhöhe der Blattfedern muss auf geradem Gleis gleich sein. Schadhafte Federn müssen ausgewechselt werden.
Ein einseitiger Anlauf der Laufachse kann durch unterschiedliche Laufkreisdurchmesser, einseitig wirkende Rückstellvorrichtung, gebrochene oder verlorengegangene Teile. Mängel in der Vermessung und Aufarbeitung entstehen. Ggf. ist eine Berichtigung durch Beilagen an der Deichselöse vorzunehmen. Hierbei ist die Stellung der 1. Kuppelachse im Rahmen und der Verschleiß der Deichsellager zu beachten.
 

§ 22

Achslager, Stangen und Stangenlager

 
(1) Die Stellung der Achsen im Rahmen ist vom Zustand der Achslagergleitplatten, Stellkeile, Achslagergehäuse und Achslager abhängig. Der Abstand der gekuppelten Radsätze muss mit den Stichmaßen im Messblatt des Betriebsbuches übereinstimmen. Die Achslagergleitplatten sind auf Verschleiß und Zustand nach Anhang 14 zu untersuchen. Anh. 14
Achslagergehäuse sind beim Ausbau auf Anrisse zu untersuchen. Dabei ist auf festen Sitz der Gleitplatten und Lagerschalen zu achten. Achslagerschalen dürfen im Achslagergehäuse nur an den dafür vorgesehenen Druckflächen anliegen, wobei die Schrägflächen ein Spiel aufweisen müssen. Der Mittenansatz ist Bezugsfläche für die Lagermitte und darf nicht beschädigt sein. Lagerschalen dürfen keine Anbrüche haben, und die Verklammerung muss vorhanden sein.
Die Treibachsen sind zur besseren Führung bei einer Anzahl von Baureihen mit einer besonderen Lagerbauart "Obergethmann" oder "Mangold" ausgerüstet. Unterhaltung nach Anhang 15. Anh. 15
(2) Treib- und Kuppelstangen sind beim Anfall von Lagerarbeiten, mindestens jedoch fristgemäß, im gereinigten Zustand mittels Magnetdurchflutung nach DV 946/100 zu untersuchen. In Ausnahmefällen kann mit Zustimmung der Verw. M der Rbd das Schlämmkreideverfahren angewendet werden.
Die Untersuchung ist grundsätzlich bei ausgebauten Lagern vorzunehmen, wobei die Zapfen und Lager augenscheinlich zu besichtigen sind. Beim Ab- und Anbau der Stangen sowie Ausbau der Lager ist darauf zu achten, dass keine Schlag- oder Kerbstellen an den Stangen entstehen.